Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen
Stand: April 2026
1. Allgemeines; Geltungsbereich
1.1 Diese „Allgemeinen Mietbedingungen" (nachfolgend die „Mietbedingungen“) regeln die Bedingungen für die Anmietung von Räumlichkeiten der Spirit WoMen Zentrum der neuen Zeit UG & Co. KG (nach-folgend das „Spirit WoMen Zentrum“). Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag stellen einen einheitlichen und verbindlichen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Spirit WoMen Zentrum dar.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters akzeptiert das Spirit WoMen Zentrum nicht. Dies gilt auch, wenn das Spirit WoMen Zentrum der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Miete; Zahlungsbedingungen
2.1 Der Mieter ist verpflichtet den im Mietvertrag ausgewiesenen Mietzins an das Spirit WoMen Zentrum zu zahlen.
2.2 Die Miete zuzüglich Umsatzsteuer ist im Voraus auf folgendes Konto des Spirit WoMen Zentrums zu überweisen: Bank: Commerzbank, IBAN: DE52 5004 0000 0631 1948 00, BIC: COBADEFFXXX.
2.3 Bei Anmietung des Mietgegenstandes erfolgt die Zahlung auf Rechnung. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig und zu bezahlen. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug per Überweisung auf das in Ziffer 2.2 genannte Bankkonto zu erfolgen.
2.4 Bei der einmaligen Anmietung des Mietgegenstandes erlauben wir uns bei einer Stornierung durch den Veranstalter einen Teil des Mietzinses wie folgt in Rechnung zu stellen:· bei einer Stornierung zwischen acht (8) und sechs (6) Wochen 25% des Mietzinses,· bei einer Stornierung sechs (6) Wochen vor einem geplanten Termin 50% des Mietzinses,· bei einer Stornierung zwischen sechs (6) und vier (4) Wochen 75% des Mietzinses und· bei einer Stornierung vier (4) oder weniger Wochen vor einem geplanten Termin 100%.· Die Stornierung acht (8) Wochen oder mehr vor einem geplanten Termin ist für den Veranstalter kostenfrei.
3. Erhöhung der Miete
Das Spirit Women Zentrum behält sich das Recht vor, eine Mietzinserhöhung vorzunehmen, wenn sich der Verbraucherpreisindex in Deutschland stark verändert, die Unterhaltskosten für den Mietgegen-stand übermäßig steigt oder bauliche Maßnahmen erforderlich sind, die auch dem Mieter zugutekommen. Eine Mieterhöhung wird dem Mieter in Textform angezeigt und tritt im auf die Anzeige folgenden Monat in Kraft.
4. Mietkaution
Der Mieter zahlt vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in Höhe von einer (1) Monatsnetto-miete, wenn er Räume für eine Dauer von bis zu sechs (6) Monaten mietet. Bei einer Mietdauer von mehr als sechs (6) Monaten zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe von drei (3) Monatsnettomieten. Die Kaution ist vom Spirit WoMen Zentrum auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Spirit WoMen Zentrum für die Kaution besteht nicht.
5. Untervermietung
Die Untervermietung des Mietgegenstandes oder eines Teils davon an einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Spirit WoMen Zentrum in Textform. Als Untervermietung im Sinne dieser Miet-bedingungen gilt auch jede sonstige nicht nur vorübergehende Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes.
6. Betreten des Mietgegenstandes
Das Spirit WoMen Zentrum oder seine Beauftragten dürfen den Mietgegenstand jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, betreten, um sich z.B. vom Zustand der Räume zu überzeugen.
7. Anderweitige Nutzung und Vermietung
Das Spirit WoMen Zentrum ist berechtigt den Mietgegenstand außerhalb der vertragliche vereinbarten Nutzungszeiten selbst zu nutzen oder anderweitig an Dritte zu vermieten.
8. Hausordnung; Verkehrssicherungspflicht
8.1 Das Spirit WoMen Zentrum hat für die Mieter eine verbindliche Hausordnung für die Räumlichkeiten aufgestellt. Die Hausordnung ist Bestandteil eines jeden Mietvertrages über die kurzzeitige Überlassung der Räume. Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten.
8.2 Der Mieter ist während der Mietzeit verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Verkehrssicherungspflichten. Der Mieter stellt das Spirit WoMen Zentrum von etwaigen Ansprüchen Drit-ter aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten frei. Diese Freistellungspflicht trifft den Mieter auf erstes Anfordern.
9. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet auf eigene Kosten eine Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen, die eventuelle Schäden am Inventar und Mietobjekt während einer Veranstaltung abdeckt. Diese Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
10. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem Spirit WoMen Zentrum und dem Mieter verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Mieters. Sofern ein Mieter die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeitet das Spirit WoMen Zentrum personenbezogenen Daten des Mieters auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Das Spirit WoMen Zentrum verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO.
11. Kündigung
11.1 Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Werktag des Monats schriftlich beim Spirit WoMen Zentrum eingegangen ist.
11.2 Das Spirit WoMen Zentrum ist berechtigt das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn (a) der Mieter mit mindestens zwei Monatsnettomieten in Verzug ist oder die Mietschulden insgesamt die Höhe von zwei Monatsnettomieten erreichen oder (b) der Mieter den Mietgegenstand vertragswidrig nutzt und die vertragswidrige Nutzung trotz Abmahnung nicht unterlässt oder (c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Eine solche Verschlechterung wird vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Spirit WoMen Zentrum gefährden.
11.3 Weitergehende Kündigungsrechte nach Gesetz bleiben unberührt.
12. Haftung des Spirit WoMen Zentrum
12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Spirit WoMen Zentrum bei anfänglichen Sachmängeln gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung des Spirit WoMen Zentrum für Sachmängel an der Mietsache ist ausgeschlossen. Das Spirit WoMen Zentrum haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für einfache Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten. Diese sind die Überlassung des Mietgegenstandes, der Zugang dazu und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese die Räumlichkeiten betreffen.
12.2 Sofern und soweit das Spirit WoMen Zentrum mit der Mangelbeseitigung vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug geraten ist, ist der Mieter berechtigt, vom Spirit WoMen Zentrum Schadensersatz zu verlangen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzuges bei der Mängelbeseitigung ausgeschlossen, soweit nicht eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
12.3 Der Ersatz mittelbarer Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen. Das Spirit WoMen Zentrum haftet nur in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entste-hung des Schadens mitgewirkt hat.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder soweit es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt oder das Spirit WoMen Zentrum den Mangel arglistig verschwiegen hat.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen des Spirit WoMen Zentrum.
13. Haftung des Mieters
13.1 Der Mieter darf den Mietgegenstand nur zu dem vereinbarten Zweck nutzen. Eine Änderung des vereinbarten Mietzwecks bedarf der Zustimmung der Spirit WoMen Zentrum in Textform.
13.2 Der Mieter hat den Mietgegenstand sowie das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes oder des Inventars sowie für den Verlust oder den Diebstahl von Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies Ersatzpflicht gilt auch für Schäden an dem Mietgegenstand, bzw. den Verlust oder Diebstahl von Inventar, die von Kunden, Mitarbeitern, Gästen oder Liefe-ranten des Mieters verursacht worden sind.
13.3 Beschädigungen des Mietgegenstandes oder des Inventars sowie dessen Verlust oder Diebstahl hat derMieter unverzüglich gegenüber dem Spirit WoMen Zentrum anzuzeigen.
13.4 Die weitergehende Haftung des Mieters bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Spirit WoMen Zentrum und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allge-meinen Gerichtsstand, ist unser Sitz in Frankfurt ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesen Mietbedingungen oder der Ver-tragsbeziehung zwischen dem Spirit WoMen Zentrum und dem Mieter oder im Zusammenhang damit ergeben. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Das Spirit WoMen Zentrum ist in allen Fällen nach seiner Wahl berechtigt, stattdessen die Gerichte am allgemeinen (ggf. ausländischen) Gerichtsstand des Mieters anzurufen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen.
